Die Innungen und die Kreishandwerkerschaften in Oberfranken sind für die handwerkliche Selbstverwaltung unerlässlich. Grundsätzlich gilt: Die Handwerkskammer ist für das Gesamthandwerk zuständig, die Innungen in der Region sind berufsbezogene Zusammenschlüsse von Handwerksbetrieben, sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mit den Innungen ist das Handwerk in Oberfranken sehr dezentral organisiert.

Neben der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für ihren Beruf kümmern sich Innungen und Kreishandwerkerschaften in enger Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer berufsbezogen um die Lehrlingsausbildung, sind im ständigen Kontakt mit Schulbehörden und Berufsschulen und sorgen dafür, dass die jedes Jahr 2000 praktischen Gesellenprüfungen ordnungsgemäß in den Ausbildungswerkstätten der Handwerkskammer durchgeführt werden. Ähnlich einem Brancheninformationsdienst, informieren Innungen und Kreishandwerkerschaften ihre Mitgliedsunternehmen auch über aktuelle berufsbezogene Entwicklungen in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Recht und Umweltschutz über Rundschreiben und Lehrgänge, ggf. werden auch Fachberater vermittelt. Ein weiterer Aufgabenbereich der Innungen sind Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht. Außerdem setzen sie sich vor Ort dafür ein, die Schwarzarbeit einzudämmen. Gewählte Repräsentanten der Innungen sind die Obermeister, gewählte Repräsentanten des Handwerks im jeweiligen Landkreis ist der Kreishandwerksmeister, der von den jeweiligen Obermeistern gewählt wird.

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